EU-Familienzusammenführung in Dänemark
Für EU-Bürger, die ihre Familie in Dänemark nach der Richtlinie 2004/38/EG zusammenführen möchten. Berechtigung, Aufenthaltskarten, CPR/MitID-Einrichtung, Wohnen, Bildung und vollständige Integrationsunterstützung.
Ihr Einstieg in das Leben in Dänemark
Als EU-Bürger nach Dänemark zu ziehen, bietet nicht nur das Recht, nach EU-Recht frei zu leben und zu arbeiten, sondern auch das entscheidende Recht, Ihre Familie mitzubringen. Dänemark mit seinem starken Sozialsystem, seinem sicheren Umfeld und seinen hervorragenden öffentlichen Dienstleistungen ist eines der attraktivsten Ziele für Familien, die innerhalb Europas umziehen möchten.
Bei Nordic Relocators Denmark fungieren wir als zentrales Portal für EU-Bürger, die ihre Familien zusammenführen. Unsere Dienstleistungen umfassen den gesamten Weg: Eignungsprüfungen, Dokumentenvorbereitung, Aufenthaltsanträge, CPR-Registrierung, MitID-Einrichtung, Wohnen, Bildungsplatzierung und Integrationsunterstützung – alles über eine digitale Plattform, auf der Familien Dokumente hochladen, den Fortschritt verfolgen und in Echtzeit mit Sachbearbeitern kommunizieren können.
Warum Dänemark ein Knotenpunkt für die EU-Familienzusammenführung ist
Dänemark ist einer der effizientesten Einstiegspunkte in Skandinavien für Familien, die nach der Richtlinie 2004/38/EG umziehen.
- Gesundheitsversorgung und Bildung: Hohe Qualität nach dem dänischen Wohlfahrtsmodell.
- Sichere, integrative Gemeinschaften: In Kopenhagen, Aarhus, Odense und Aalborg.
- Digitale Effizienz: Systeme wie MitID und NemKonto ermöglichen eine schnelle Integration.
- Starker EU-Schutz: Aufenthaltsrechte für unmittelbare und erweiterte Familienmitglieder.
- Zugang als Gateway: Zur weiteren nordischen Region für Arbeit, Studium und Mobilität.
Was ist die EU-Familienzusammenführung in Dänemark?
Nach der EU-Richtlinie 2004/38/EG können in Dänemark lebende EU-Bürger ihre Familienmitglieder mitbringen. Dies umfasst sowohl die engste Familie als auch in einigen Fällen erweiterte Familienmitglieder, sofern eine Abhängigkeit nachgewiesen wird. Familienmitglieder erhalten das Recht, unter denselben Bedingungen wie der EU-Bürger in Dänemark zu leben, zu arbeiten und das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen.
Berechtigte unmittelbare Familienmitglieder
Die folgenden Kategorien gelten als unmittelbare Familienmitglieder eines EU-Bürgers in Dänemark.
Ehegatte oder eingetragener Partner
Einschließlich gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften nach dänischem Recht.
Zusammenlebender Partner
Langfristige Beziehungen, die einer Ehe nach dänischer Praxis gleichgestellt sind.
Kinder unter 21 Jahren
Leibliche oder adoptierte Kinder des EU-Bürgers oder seines Ehegatten/Partners.
Unterhaltsberechtigte Kinder über 21 Jahre
Sofern sie finanziell vom EU-Bürger abhängig sind.
Unterhaltsberechtigte Eltern und Großeltern
Finanziell abhängige Verwandte in aufsteigender Linie.
Erweiterte Familienmitglieder und Abhängigkeit
Bestimmte erweiterte Familienmitglieder können ebenfalls berechtigt sein, jedoch gelten strengere Regeln. Nachweise über gemeinsamen Aufenthalt im Ausland, regelmäßige finanzielle Unterstützung oder besondere humanitäre Umstände sind erforderlich.
- Erwachsene Geschwister
- Erwachsene Kinder über 21 Jahre: Im gemeinsamen Haushalt lebend.
- Andere Verwandte: Mit starker Abhängigkeit oder humanitären Bindungen.
Inhaber langfristiger EU-Aufenthaltstitel
Inhaber eines Langfristigen EU-Aufenthaltstitels (Richtlinie 2003/109/EG) aus einem anderen EU-Staat können ebenfalls mit ihren Familien nach Dänemark ziehen. Um berechtigt zu sein, müssen sie einen gültigen Langzeitaufenthaltstitel eines anderen EU-Landes besitzen, ausreichende finanzielle Mittel und eine Unterkunft in Dänemark nachweisen und gemeinsam mit ihren unmittelbaren Familienmitgliedern einen Antrag stellen.
Diese Option macht Dänemark zu einem natürlichen Umsiedlungs-Hub für Familien, die bereits langfristig in der EU ansässig sind.
Aufenthaltskarte für Familienmitglieder
Familienmitglieder, die länger als drei Monate in Dänemark bleiben möchten, müssen bei SIRI eine Aufenthaltskarte beantragen. Die Karten sind in der Regel fünf Jahre gültig oder so lange, wie der EU-Bürger in Dänemark lebt.
- Gültiger Reisepass
- Nachweis des Familienverhältnisses: Heirats-, Partnerschafts- oder Geburtsurkunde.
- Abhängigkeitsnachweis: Falls zutreffend.
- Nachweis des Aufenthalts in Dänemark durch den EU-Bürger: Mietvertrag, Arbeitsvertrag.
- Finanznachweis: Über ausreichende Mittel.
CPR-Nummer und MitID-Einrichtung
Sobald Familienmitglieder ihre Aufenthaltskarte erhalten haben, ist der nächste Schritt die Anmeldung bei der Gemeinde (kommune), um eine CPR-Nummer zu erhalten – Ihre persönliche Identifikationsnummer in allen dänischen Systemen.
Neben der CPR müssen sich Familienmitglieder für MitID, Dänemarks digitale Identität, registrieren, die für Online-Banking, Verträge und die Kommunikation mit Behörden erforderlich ist.
Die CPR ist unerlässlich für den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Anmeldung von Kindern in der Schule oder Kindertagesstätte, die Eröffnung eines Bankkontos und die Unterzeichnung von Wohnungs- oder Versorgungsverträgen.
Ankommen: Praktische Grundlagen
Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung
Mit einer CPR-Nummer erhalten Familienmitglieder Zugang zum dänischen öffentlichen Gesundheitssystem. Bis dahin ist eine private Krankenversicherung erforderlich, und Nicht-EU-Familienmitglieder müssen möglicherweise einen Versicherungsschutz von mindestens 30.000 € nachweisen.
Bildung und Kinderbetreuung
Kostenlose öffentliche Schulbildung (folkeskole) für Kinder von 6–16 Jahren mit Mittagsverpflegung; subventionierte Kindertagesstätten für 1–5-Jährige; internationale Schulen in Kopenhagen, Aarhus und anderen Städten.
Banking und finanzielle Integration
Mit CPR und MitID kann bei Danske Bank, Nordea, Jyske Bank oder Sydbank ein Konto eröffnet werden. Dies ist für Gehaltszahlungen, digitale Zahlungen und die NemKonto-Registrierung erforderlich.
Sprach- und Integrationsunterstützung
Familienmitglieder haben Anspruch auf die Teilnahme an Danskuddannelse, den offiziellen Dänischkursen, die häufig subventioniert oder kostenlos sind.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren
- 1
Eignungsprüfung
Wir prüfen, ob Familienmitglieder nach EU-Recht berechtigt sind.
- 2
Dokumentenvorbereitung
Unterstützung beim Sammeln und Übersetzen der erforderlichen Unterlagen.
- 3
Einreichung bei SIRI
Einreichung der Aufenthaltskartenanträge.
- 4
Nachverfolgung
Kommunikation mit den Behörden im Auftrag der Familie.
- 5
CPR- und MitID-Registrierung
Unterstützung bei der Gemeindeverwaltung und Einrichtung der digitalen Identität.
- 6
Integrationsdienste
Wohnen, Schulplatzierung, Gesundheitsversorgung und Sprachunterstützung.
So unterstützt Nordic Relocators Denmark Familien
Fachkundige Eignungsprüfungen
Professionelle Beurteilung nach EU- und dänischem Recht.
Dokumentenmanagement
Vorbereitung, Beglaubigung und Übersetzung.
Antragsbearbeitung
Einreichung und Nachverfolgung bei SIRI und Gemeinden.
Unterstützung bei Widersprüchen
Beratung, wenn Anträge auf Schwierigkeiten stoßen.
Relocation-Dienstleistungen
Wohnen, Schulanmeldung, Versicherung und Banking.
Integrationsprogramme
Kulturelle Orientierung und Sprachunterstützung.
Digitales Portal
Sicheres System zur Fallverwaltung, zum Dokumenten-Upload und zur Fortschrittsverfolgung.
Warum Dänemark für die Familienzusammenführung wählen?
- Starkes soziales Wohlfahrtssystem: Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Bildung.
- Sicheres und integratives Umfeld: Für Familien.
- Kostenlose Bildung und öffentliche Gesundheitsversorgung: Nach dem Wohlfahrtsmodell.
- Garantierte Aufenthaltsrechte: Durch EU- und dänisches Recht.
- Strategische Lage: Innerhalb der EU und der nordischen Region mit hervorragenden Mobilitätsmöglichkeiten.
Beginnen Sie Ihren Weg zur Familienzusammenführung
Ihre Familie nach Dänemark zu holen, ist eine lebensverändernde Entscheidung. Bei Nordic Relocators Denmark gestalten wir diesen Prozess nahtlos, indem wir juristisches Fachwissen, Relocation-Dienste und digitale Unterstützung verbinden.
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