Familienzusammenführung nach dänischem nationalem Recht

Strenge Anforderungen an Wohnung, Einkommen, Alter und Integration. Wir prüfen Ihren Fall nach dem Udlændingeloven, erstellen einen überzeugenden Antrag und begleiten Sie durch CPR, MitID, NemKonto und Integration nach der Genehmigung.

Ein komplexes Verfahren – professionell begleitet

Ihre Liebsten nach Dänemark zu holen, ist einer der wichtigsten Schritte beim Aufbau eines neuen Lebens. Die Familienzusammenführung nach dänischem nationalem Recht (Udlændingeloven) ist komplex und mit strengen Anforderungen an Wohnung, Einkommen, Alter, Integration und Bindungen an Dänemark verbunden.

Bei Nordic Relocators Denmark vereinfachen wir diesen Prozess. Wir empfehlen jedem Kunden, mit unserem Eignungsprüfungstool für die Familienzusammenführung zu beginnen, das Ihre Berechtigung nach dänischem Recht prüft, Risiken identifiziert und Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Chancen verschafft, bevor Sie Zeit und Geld in einen Antrag investieren.

Nutzen Sie zunächst unser Eignungsprüfungstool für die Familienzusammenführung, um Ihre Berechtigung zu prüfen, bevor Sie einen Antrag stellen.

Hauptkategorien der Familienzusammenführung

1

Ehegatten und eingetragene Partner

Verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften.

  • Beide Ehegatten müssen mindestens 24 Jahre alt sein (24-Jahre-Regelung).
  • Angemessener Wohnraum gemäß boligkrav.
  • Der Antragsteller muss das forsørgelseskrav erfüllen (stabiles Einkommen, keine aktuellen Sozialleistungen).
  • Nachweis einer echten Ehe/Partnerschaft.
  • Bekenntnis zur Integration (dänische Sprache und Gesellschaft).
2

Zusammenlebende Partner (unverheiratete Paare)

Paare, die seit mindestens 18–24 Monaten in einer stabilen Beziehung zusammenleben. Dieselben Anforderungen an Wohnung, Einkommen und Alter wie bei Ehegatten.

  • Nachweis der gemeinsamen Unterkunft und der Beziehungsstabilität erforderlich.
3

Kinder

Kinder dänischer Staatsbürger, unbefristet Aufenthaltsberechtigter oder Inhaber langfristiger Genehmigungen.

  • Kinder unter 15 Jahren sind in der Regel berechtigt.
  • Kinder zwischen 15 und 18 Jahren können in besonderen Fällen berechtigt sein (Abhängigkeit, Integrationsaussichten).
  • Nachweis des Sorgerechts und der elterlichen Zustimmung, wenn nur ein Elternteil in Dänemark lebt.
  • Angemessener Wohnraum für die gesamte Familie.
  • Adoptierte Kinder: berechtigt bei ordnungsgemäßen Unterlagen und Einhaltung des dänischen Rechts.
4

Eltern und andere Familienmitglieder

Nach dänischem nationalem Recht sehr restriktiv. Geringe Genehmigungsquoten; umfangreiche Belege erforderlich.

  • Eltern dürfen nur dann Aufenthalt erhalten, wenn eine besondere Abhängigkeit nachgewiesen werden kann (z. B. schwere Krankheit oder Behinderung, die tägliche Pflege erfordert).
  • Erweiterte Familie (Geschwister, erwachsene Kinder, Verwandte) nur in außergewöhnlichen humanitären Fällen.
  • Medizinische oder Abhängigkeitsdokumentation erforderlich.
  • Nachweis, dass die Pflege im Heimatland nicht zumutbar erbracht werden kann.
5

Flüchtlinge und Schutzberechtigte

Flüchtlinge mit Asyl in Dänemark können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

  • In der Regel nach 3 Jahren Aufenthalt möglich.
  • In außergewöhnlichen humanitären Fällen kann eine frühere Zusammenführung erlaubt werden.
  • Familienmitglieder müssen ihre Identität und das Verwandtschaftsverhältnis durch offizielle Dokumente nachweisen.
  • Einkommensvoraussetzungen können für anerkannte Flüchtlinge gelockert werden.
6

Unbefristet Aufenthaltsberechtigte und Langzeitgenehmigungsinhaber

Inhaber von Arbeits-, Studien- oder Daueraufenthaltsgenehmigungen können einen Antrag stellen.

  • Wohn- und Einkommensvoraussetzungen müssen dennoch erfüllt werden.
  • Nachweis von Integrationsbemühungen (Beschäftigung, Sprachkurse).
  • Anträge werden fallweise geprüft, insbesondere bei Studierenden oder kurzfristig Beschäftigten.

Wichtige rechtliche Anforderungen

Wohnraumanforderung (boligkrav)

  • Angemessener Wohnraum pro Person (je nach Gemeinde unterschiedlich).
  • Die Unterkunft muss langfristig und auf den Namen des Antragstellers sein.
  • Temporäre Untermiete oder überbelegter Wohnraum wird in der Regel abgelehnt.

Unterhaltspflicht (forsørgelseskrav)

  • Der Antragsteller muss ein stabiles Einkommen nachweisen.
  • Keine Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen (kontanthjælp, integrationsydelse) in den letzten Jahren.
  • Steuerkonformität mit Unterlagen von SKAT.
  • In einigen Fällen kann eine Bankbürgschaft erforderlich sein.

Altersvoraussetzung (24-Jahre-Regelung)

Beide Ehegatten müssen mindestens 24 Jahre alt sein. Zweck: Verhinderung von Zwangsheiraten; betrifft aber auch echte Paare. Ausnahmen: selten aus humanitären Gründen.

Integrationsvoraussetzung

  • Nachweis dänischer Sprachkenntnisse (Danskuddannelse 1, 2 oder 3).
  • Unterzeichnung einer Integrationserklärung.
  • Teilnahme an der dänischen Gesellschaft durch Arbeit, Studium oder gesellschaftliches Engagement.

Bindungsvoraussetzung

Die Behörden können den Nachweis verlangen, dass Ihre Bindungen an Dänemark stärker sind als an ein anderes Land – bewertet anhand von Aufenthaltshistorie, familiären Bindungen und Beschäftigung.

Praktische Schritte nach der Genehmigung

Nach Gewährung der Familienzusammenführung:

CPR-Nummer

Pflicht für Gesundheitsversorgung, Schulbesuch, Banking und Besteuerung.

MitID

Digitale Identität für Online-Dienste und Behördenkommunikation.

NemKonto

Mit der CPR verknüpftes Bankkonto für Gehalt und Leistungen.

Gesundheitsversorgung

Gelbe Karte für Arzt- und Krankenhausleistungen ausgestellt.

Schule und Kindertagesstätte

Kostenlose öffentliche Bildung und subventionierte Kinderbetreuung verfügbar.

Sprachkurse

Danskuddannelse-Kurse, angeboten von den Gemeinden.

Widersprüche und Rechtsmittel

Wenn SIRI einen Antrag ablehnt, können Antragsteller beim Einwanderungsbeschwerdeausschuss (Udlændingenævnet) Widerspruch einlegen. Eine gerichtliche Überprüfung vor dänischen Gerichten ist in Fällen mit rechtlichen Auslegungsfragen möglich. Professionelle rechtliche Unterstützung wird für Widersprüche dringend empfohlen.

Häufige Herausforderungen für Familien

  • Einkommensschwelle: Schwer zu erfüllen bei Kurzzeitjobs oder niedrigen Gehältern.
  • Wohnraum in begehrten Städten: Absicherung eines langfristigen Mietverhältnisses in Kopenhagen oder Aarhus.
  • 24-Jahre-Altersregel: Paare unter 24 Jahren sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
  • Ausweisdokumente für Flüchtlinge: Schwierigkeiten bei der Beschaffung für Familienmitglieder im Ausland.
  • Lange Bearbeitungszeiten: Häufig 10–18 Monate.

Alternative Route: Umzug nach Schweden

Wenn die strengen dänischen Anforderungen nicht erfüllt werden können, erwägen viele Familien einen Umzug nach Schweden, wo die Regeln weniger restriktiv sind.

Keine 24-Jahre-Regelung für Ehegatten. Einfachere Wohnraum- und Einkommensschwellen als in Dänemark. Migrationsverket erlaubt die Zusammenführung von Ehegatten, Partnern, Kindern und manchmal Eltern. Nach dem Leben in Schweden können Familien später erwägen, nach Dänemark zurückzuziehen, sobald sie berechtigt sind.

Warum Nordic Relocators Denmark wählen

  • Spezialisiertes Fachwissen: Experten für Familienzusammenführung nach dänischem nationalem Recht.
  • Vollständige Dienstleistungspalette: Von Einwanderungsformalitäten bis hin zu Wohnen, Banking und Schulwesen.
  • Digitale Werkzeuge: Sicheres Portal für Dokumenten-Uploads und Antragsverfolgung.
  • Mehrsprachiger Support: Dänisch, Englisch, Urdu, Arabisch, Persisch, Punjabi und weitere Sprachen.
  • Bewährtes Netzwerk: Partnerschaften mit Wohnungsanbietern, Anwälten und Integrationszentren.

Starten Sie Ihren Weg zur Familienzusammenführung

Die Familienzusammenführung in Dänemark ist komplex, aber mit der richtigen Begleitung möglich. Wir helfen Familien, überzeugende Anträge zu stellen, kostspielige Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang in die dänische Gesellschaft zu gewährleisten.

Noch heute Kontakt aufnehmen

Disclaimer: Diese Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Einwanderungsregeln in Dänemark ändern sich häufig; holen Sie daher stets professionellen Rat ein, bevor Sie einen Antrag stellen. Nordic Relocators Denmark bietet Relocation-Unterstützung und Einwanderungsberatung, ersetzt jedoch keine unabhängige rechtliche Vertretung, wo dies erforderlich ist.