Unterhaltsberechtigte Nicht-EU-Eltern von EU-Bürgern

Wenn ein in Dänemark lebender EU-Bürger seine Nicht-EU-Eltern bei sich aufnehmen möchte, gibt es einen rechtlichen Weg nach EU-Recht. Wir begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

Familienzusammenführung für Eltern von EU-Bürgern

Das EU-Recht erkennt an, dass die Einheit der Familie wichtig ist. Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind und ein erwachsenes Kind haben, das EU-Bürger ist und in Dänemark lebt, können Sie berechtigt sein, zu ihm zu ziehen. Dieser Weg steht offen, selbst wenn das dänische nationale Recht Ihren Antrag aufgrund strenger Anforderungen ablehnen würde.

Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie erlaubt unterhaltsberechtigten Familienangehörigen von EU-Bürgern, gemeinsam zu wohnen. Für Nicht-EU-Eltern von EU-Bürgern ist dies oft der einzige gangbare Weg zu einem legalen Aufenthalt in Dänemark.

Nicht-EU-Eltern können sich nach EU-Recht qualifizieren, auch wenn sie die strengen Anforderungen des dänischen nationalen Rechts für eine Familienzusammenführung nicht erfüllen würden.

Wesentliche Voraussetzungen für unterhaltsberechtigte Eltern

Ihre Berechtigung hängt von mehreren Faktoren ab, die Ihre Umstände und Ihr erwachsenes Kind betreffen.

  • Ihr Kind ist EU-Bürger: Ihr erwachsenes Kind muss die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen und in Dänemark leben.
  • Ihr Kind hat einen legalen Aufenthalt: Ihr Kind muss in Dänemark ein Aufenthaltsrecht durch Arbeit oder eine andere EU-rechtliche Grundlage haben.
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit: Sie müssen die wirtschaftliche Abhängigkeit von Ihrem EU-Bürger-Kind nachweisen.
  • Wohnverhältnisse: Ihr Kind muss für Ihre Unterkunft sorgen oder diese garantieren.
  • Echtes Verwandtschaftsverhältnis: Ihr Familienverhältnis muss echt und dokumentiert sein.

EU-Recht vs. dänisches nationales Recht

Nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie

  • Nicht-EU-Eltern von EU-Bürgern können sich als unterhaltsberechtigte Familienangehörige qualifizieren.
  • Das Alter der Eltern ist weniger streng geregelt als im dänischen nationalen Recht.
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit ist die primäre Voraussetzung.
  • Wohn- und Integrationsanforderungen sind flexibler.
  • Die Bearbeitung kann durch die dänische Kommune statt durch SIRI erfolgen.

Nach dänischem nationalem Recht

Wesentlich restriktiver für Nicht-EU-Eltern.

  • Erfordert Nachweis besonderer Abhängigkeit wie Krankheit oder Behinderung, die tägliche Pflege erfordert.
  • Sehr begrenzte Genehmigungsquoten.
  • Strenge Einkommens- und Wohnanforderungen.
  • Das Alter kann ein relevanter Faktor sein.
  • Im Allgemeinen nicht empfohlen für eine routinemäßige Eltern-Sponsoring.

Kriterien der wirtschaftlichen Abhängigkeit

Die Kernvoraussetzung ist, dass Sie finanziell von Ihrem erwachsenen Kind in Dänemark abhängig sind. Das bedeutet, dass Sie nicht über ausreichendes Einkommen oder Mittel verfügen, um sich selbst unabhängig zu versorgen. Ihr Kind muss in der Lage und bereit sein, finanzielle Unterstützung zu leisten.

Die Dokumentation der wirtschaftlichen Abhängigkeit umfasst Kontoauszüge, die Geldtransfers belegen, die Beschäftigungs- und Einkommensdokumentation Ihres Kindes sowie den Nachweis Ihrer begrenzten unabhängigen Mittel. Der Betrag muss bedeutsam sein und in der Regel eine regelmäßige monatliche Unterstützung zeigen.

Antragsverfahren nach EU-Recht

  1. 1

    Überprüfung des EU-Status

    Bestätigung der EU-Staatsbürgerschaft und des legalen Aufenthaltsstatus Ihres Kindes in Dänemark.

  2. 2

    Zusammenstellung der Unterlagen

    Sammeln von Geburtsurkunden, Pässen, Finanzunterlagen und Nachweisen der Abhängigkeit.

  3. 3

    Antragstellung

    Einreichen des Antrags bei der dänischen Kommune oder über offizielle Einwanderungskanäle.

  4. 4

    Beurteilung der Abhängigkeit

    Die Behörden prüfen, ob die wirtschaftliche Abhängigkeit tatsächlich besteht.

  5. 5

    Überprüfung der Unterkunft

    Bestätigung, dass Ihr Kind eine geeignete Unterkunft bereitstellen oder organisieren kann.

  6. 6

    Entscheidung

    Erhalt der Genehmigung zum Aufenthalt als unterhaltsberechtigter Familienangehöriger eines EU-Bürgers.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde: Original oder beglaubigte Kopie, die das Eltern-Kind-Verhältnis nachweist.
  • Reisepässe: Gültige Reisepässe sowohl für Sie als auch für Ihr EU-Bürger-Kind.
  • EU-Dokumente des Kindes: Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft und des legalen Aufenthaltsstatus.
  • Finanzunterlagen: Kontoauszüge, die das Einkommen Ihres Kindes und die Ihnen gewährte Unterstützung belegen.
  • Einkommensdokumentation: Ihre eigenen Einkommensbelege oder Nachweis fehlender unabhängiger Mittel.
  • Wohnverhältnisse: Schreiben Ihres Kindes zur Bestätigung der Wohnbereitstellung und der Bedingungen.
  • Medizinische Unterlagen: Falls zutreffend, Dokumentation des Gesundheitszustands oder besonderer Bedürfnisse.

Bearbeitungszeitplan

Vorbereitung der Unterlagen

2 bis 4 Wochen

Bearbeitung durch die Kommune

4 bis 8 Wochen

Anforderung zusätzlicher Informationen

1 bis 4 Wochen bei Bedarf

Endgültige Entscheidung

1 bis 2 Wochen nach Abschluss der Prüfung

Geschätzte Gesamtdauer

2 bis 4 Monate

Vorteile des EU-rechtlichen Wegs

  • Leichter zugänglich: Einfacher zu erfüllen als unter strengem dänischen nationalem Recht.
  • Altersflexibilität: Keine strengen Altersgrenzen wie im dänischen nationalen Recht.
  • Basierend auf Abhängigkeit: Wirtschaftliche Abhängigkeit ist ein klares Kriterium statt subjektiver Beurteilung.
  • EU-Mobilität: Nach Genehmigung können Sie in der gesamten EU reisen und sich aufhalten.
  • Rechte auf Dienstleistungen: Zugang zu öffentlichen Diensten und Gesundheitsversorgung.

Herausforderungen und Einschränkungen

  • Nachweis der finanziellen Abhängigkeit: Eine echte wirtschaftliche Abhängigkeit muss überzeugend nachgewiesen werden.
  • Beschäftigungsstabilität des Kindes: Die fortgesetzte Beschäftigung Ihres Kindes in Dänemark ist entscheidend für Ihren Status.
  • Überprüfung der Unterkunft: Wohnverhältnisse müssen inspiziert und genehmigt werden.
  • Leistungseinschränkungen: Der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen kann eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft sein.
  • Verwaltungsaufwand: Die Koordination zwischen Kommune und Einwanderungsbehörden kann langsam sein.

Was geschieht mit Ihrem Status, wenn sich die Umstände ändern

Ihr Aufenthalt als unterhaltsberechtigter Familienangehöriger hängt von Ihrer fortgesetzten Abhängigkeit von Ihrem EU-Bürger-Kind und dessen legalem Aufenthalt in Dänemark ab. Wenn Ihr Kind Dänemark verlässt oder sein Aufenthaltsrecht verliert, kann Ihr Status beeinträchtigt werden. Ebenso endet Ihr Abhängigkeitsstatus, wenn Sie ein eigenes Einkommen oder Vermögen erwerben.

Es ist wichtig, die Dokumentation Ihrer Abhängigkeit aufrechtzuerhalten und die Behörden über wesentliche Änderungen der Umstände zu informieren.

Wie Nordic Relocators Denmark Sie unterstützt

EU-rechtliche Bewertung

Bewertung Ihrer Berechtigung nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie.

Dokumentenberatung

Beratung dazu, welche Finanzunterlagen und Nachweise erforderlich sind.

Antragsvorbereitung

Vorbereitung und Organisation aller Unterlagen für die Einreichung.

Koordination mit der Kommune

Abstimmung mit lokalen Behörden und SIRI nach Bedarf.

Statusdokumentation

Unterstützung bei der Beschaffung offizieller Aufenthaltsdokumentation.

Laufende Compliance

Beratung zur Aufrechterhaltung des genehmigten Status als unterhaltsberechtigte Person.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EU-Recht und dänischem nationalem Recht für Eltern?

Das EU-Recht ist für Nicht-EU-Eltern von EU-Bürgern wesentlich flexibler. Das dänische nationale Recht verlangt eine besondere Abhängigkeit wie Behinderung oder schwere Krankheit. Das EU-Recht erfordert lediglich eine wirtschaftliche Abhängigkeit.

Können beide Eltern gemeinsam einen Antrag stellen?

Ja, beide Nicht-EU-Eltern eines EU-Bürgers können einen Antrag stellen, wenn beide finanziell von diesem Kind abhängig sind.

Was geschieht, wenn mein EU-Bürger-Kind Dänemark verlässt?

Ihr Status wäre betroffen. Ihr Kind müsste eine ausreichende Verbindung zu Dänemark aufrechterhalten, sonst würden Sie Ihre Rechtsgrundlage für den Aufenthalt verlieren.

Kann ich arbeiten, während ich von meinem EU-Bürger-Kind abhängig bin?

Sie dürfen grundsätzlich arbeiten, dies kann sich jedoch auf Ihren Abhängigkeitsstatus auswirken. Besprechen Sie dies mit den Behörden.

Wie viel monatliche Unterstützung muss mein Kind leisten?

Es gibt keinen festen Mindestbetrag. Er muss bedeutsam und regelmäßig genug sein, um eine echte Abhängigkeit zu belegen.

Können meine Enkelkinder als Unterhaltsberechtigte zu mir ziehen?

Enkelkinder können sich potenziell qualifizieren, wenn sie von Ihrem EU-Bürger-Kind abhängig sind und andere Kriterien erfüllen.

Erkunden Sie Ihre Möglichkeiten nach EU-Recht

Wenn Sie Nicht-EU-Elternteil eines in Dänemark lebenden EU-Bürgers sind, kann die EU-Freizügigkeitsrichtlinie Ihnen einen Weg eröffnen, zu ihm zu ziehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Berechtigung zu prüfen und den Antrag zu navigieren.

Beratung vereinbaren

Disclaimer: Diese Informationen behandeln die Bestimmungen der EU-Freizügigkeitsrichtlinie für unterhaltsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern. Vorschriften ändern sich und Auslegungen variieren. Dies dient nur zur Information und stellt keine offizielle Einwanderungsberatung dar. Bestätigen Sie alle Details mit den dänischen Einwanderungsbehörden, bevor Sie einen Antrag stellen.